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Die meisten Tagesmütter, die Tageskinder in ihrem eigenen Haushalt betreuen, arbeiten selbständig. Jede Tagesmutter setzt ihren Stundensatz pro Betreuungsstunde selbst fest. In Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt liegt der Stundensatz durchschnittlich bei € 5 pro Stunde.
Tagesmütter können auch auf der Basis der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) arbeiten. Kinderfrauen werden von den Eltern meistens angestellt. Bei der Betreuung von einem Kind beträgt der Stundensatz mindestens € 8. Eltern erhalten Zuschüsse für Tagesmütter
Alle berufstätigen oder sich in Ausbildung befindlichen Eltern, die eine qualifizierte Tagesmutter oder Kinderfrau beschäftigen, können beim Landratsamt Lörrach einen „Antrag auf Leistungen der Kindertagespflege“ stellen. Danach bekommt die Tagesmutter vom Jugendamt pro Betreuungsstunde € 3,90 und einen Teil der Sozialabgaben bezahlt. Gleichzeitig prüft das Jugendamt das Einkommen der Eltern und zieht einen einkommensabhängigen Elternbeitrag ein. Familien, deren Nettoeinkommen unter etwa 3.500 € monatlich liegt, können von einer Bezuschussung ausgehen.
Alternativ können alle Eltern, deren Kind unter 3 Jahre ist und von einer Tagesmutter oder Kinderfrau betreut wird, einen einkommensunabhängigen Antrag auf Auszahlung des Landeszuschusses stellen. Je nach Betreuungszeit beträgt der Landeszuschuss 2010 zwischen € 77 und €181 pro Monat. Voraussetzung ist auch hier, dass die Tagespflegeperson entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse qualifiziert ist und die Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Der Landeszuschuss ist für Eltern mit einem höheren Einkommen interessant.
Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt Lörrach, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Neu: Bezuschussung im „Rheinfelder Modell“
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen bezuschussen die Stadt Rheinfelden und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen für ein- und zweijährige Kinder Betreuungsplätze bei Tagesmüttern. Diese Tagesmütter arbeiten besonders eng mit dem Familienzentrum zusammen und erfüllen festgelegte Betreuungsstandards, z.B. intensive Eingewöhnungszeit, geregelte Krankheitsvertretung, Teilnahme an |