Familienzentrum Rheinfelden e.V.
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Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege PDF Drucken E-Mail

Entstanden ist die Kindertagespflege aus ehrenamtlichem Engagement. Frauen aus der Nachbarschaft und Familienangehörige haben sich gegenseitig geholfen, oft kannte man sich gut, und die Kinder waren miteinander befreundet.

Heute sind Tagesmütter und Eltern selten bekannt. Meist findet die Vermittlung über einen Tageselternverein statt, oder die Eltern wurden durch Freunde, einen Flyer o. ä. auf die Tagesmutter aufmerksam. Die veränderte Situation und der gestiegene Bedarf an Betreuungsplätzen machten es erforderlich, dass die Kindertagespflege gesetzlich  geregelt wird.

Tagesmütter und -väter (Tagespflegepersonen) haben einen gesetzlichen Förderauftrag, der die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern umfasst und für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen gilt.

Ebenso ist geregelt, dass Tagesmütter, die regelmäßig mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt Kinder betreuen, eine Pflegeerlaubnis benötigen.

Um die Pflegeerlaubnis zu bekommen, bedarf es

  • der regelmäßigen Teilnahme am Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtseinheiten
  • der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der Tagesmutter und aller im Haushalt lebenden erwachsenen Personen
  • der Vorlage eines ärztlichen Attests der Tagesmutter
  • ausreichenden Versicherungsschutzes
  • eines Hausbesuchs von der Mitarbeiterin des Tageselternvereins

Die Pflegeerlaubnis gilt 5 Jahre und muss dann neu beantragt werden.

Nach Beendigung des Qualifizierungskurses ist die Tagesmutter verpflichtet, jährlich an mindestens 15 Unterrichtseinheiten Fortbildungen teilzunehmen. Im Familienzentrum Rheinfelden werden diese in Form von monatlich stattfindenden regionalen Praxisgruppen durchgeführt.