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Förderung der Kindertagespflege durch die Kommunen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Rheinfelden e. V.
Die Stadt Rheinfelden fördert im Rheinfelder Modell 10 Plätze, die Gemeinde Grenzach-Wyhlen 5 Plätze in der Kindertagespflege mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von je 50 Stunden. Die Betreuungsplätze können geteilt werden.
Die Kommunen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen haben sich zum Ziel gesetzt, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren kontinuierlich und bedarfsgerecht auszubauen und auf ein Angebot an Betreuungsplätzen entsprechend des ab 2013 für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr bestehenden Rechtsanspruches hinzuwirken. Der aktive und gezielte Ausbau des Kindertagespflegeangebots durch Verbesserungen und Anreize für Tagespflegepersonen und Eltern soll hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Hierfür fördern die Kommunen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Rheinfelden e. V. den Ausbau einer qualifizierten Kindertagespflege für ein- und zweijährige Kinder durch einen kommunalen Beitrag.
Teilnahme am Rheinfelder Modell
Die Förderung des Rheinfelder Modells bezieht sich auf die Betreuung durch Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt und Tagespflege in anderen Räumen.
Es können alle Eltern und Personensorgeberechtigten am Rheinfelder Modell teilnehmen, die in Rheinfelden oder Grenzach-Wyhlen wohnhaft sind und deren Kinder zwischen ein und drei Jahre (bis zum dritten Geburtstag) alt sind. Die Eltern müssen bereit sein, die aktuelle Benutzungsordnung der Stadt Rheinfelden zur Kindertagespflege einzuhalten.
Die Eltern stellen beim Landratsamt Lörrach, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe einen Antrag auf Leistungen der Kindertagespflege. Entsprechend der Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege wird von den Eltern ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von max. € 3,90 pro Stunde eingezogen und den Tagespflegepersonen die laufende Geldleistung in Höhe von € 3,90 pro Stunde erstattet.
Sofern die Eltern keinen Antrag auf Leistungen der Kindertagespflege stellen, verpflichten sie sich, pro Betreuungsstunde € 3,90 sowie die anteiligen Sozialabgaben jeweils im voraus zum ersten jeden Monats direkt der Tagesmutter zu überweisen.
Die Tagespflegeperson erhält € 1,10 pro Betreuungsstunde sowie einen Sachkostenzuschuss in Höhe der Hälfte der Abgaben zu den Sozialversicherungen von der Stadt Rheinfelden oder der Gemeinde Grenzach-Wyhlen ausbezahlt. Des weiteren erhält die Tagespflegeperson von der jeweiligen Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 betreuungsfreie Wochen) pro Jahr erstattet. Bei Erkrankung der Tagespflegeperson wird das Betreuungsgeld durch das Landratsamt bzw. die Eltern weiter bezahlt. Die Stadt Rheinfelden oder Grenzach-Wyhlen übernimmt für bis zu 20 Tage (4 Wochen) pro Kalenderjahr die Bezahlung einer Ersatztagespflegeperson.
Der Betreuungsvertrag zwischen Tagespflegeperson und Eltern wird in der Tagesmüttervermittlung gemeinsam mit einer Fachmitarbeiterin abgeschlossen, die
während der gesamten Betreuungszeit Ansprechpartnerin für die Eltern und die Tagesmutter bleibt.
Tagespflegepersonen, die am Rheinfelder Modell teilnehmen möchten, benötigen folgende Voraussetzungen:
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Die Tagespflegeperson muss eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII vorlegen. Dies setzt die Teilnahme an 30 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses für Tagespflegepersonen, den Ausbildungsnachweis in Erste Hilfe am Kind, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest sowie einen Hausbesuch durch eine Mitarbeiterin der Tagesmüttervermittlung voraus.
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Die Tagespflegeperson muss mindestens einen Platz für ein Kind im Alter von ein bis drei Jahren anbieten.
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Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, sich innerhalb von zwei Jahren auf 160 Unterrichtseinheiten weiterzuqualifizieren.
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Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, an den regionalen Praxisgruppen für Tagesmütter und an Fortbildungen teilzunehmen.
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Die Tagespflegeperson ist bereit, am Vertretungsmodell teilzunehmen.
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Die Tagespflegeperson muss bereit sein, nach der aktuellen Benutzungsordnung der Stadt Rheinfelden zur Kindertagespflege zu arbeiten. Sie ist bereit, mit der Tagesmüttervermittlung im Familienzentrum Rheinfelden zusammenzuarbeiten.
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